Ablauf
Wenn Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren wollen, melden Sie sich telefonisch bei uns. Falls Sie uns nicht erreichen sollten, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mailbox oder schreiben Sie uns eine Email. Bitte geben Sie immer eine Rückrufnummer an. Wir vereinbaren dann einen Termin für ein Erstgespräch. Ziel des Erstgesprächs ist ein gegenseitiges Kennenlernen sowie eine erste diagnostische Einschätzung. Vor dem eigentlichen Beginn der Psychotherapie finden weitere Vorgespräche (probatorische Sitzungen) statt, in denen geklärt werden soll, ob eine Psychotherapie sinnvoll und erfolgsversprechend erscheint.
Wir können sowohl mit gesetzlichen als auch mit privaten Krankenkassen abrechnen. Sofern Sie gesetzlich versichert sind, werden die Kosten i.d.R. vollständig übernommen. Das Vorgehen für privat Versicherte ist unten beschrieben. In jedem Fall stehen Ihnen vor bzw. bei Beginn einer Psychotherapie die sogenannten probatorischen Sitzungen zu, die sowohl für eine erste diagnostische Einschätzung gedacht sind als auch, um herauszufinden, ob wir für Ihr Anliegen die richtigen Ansprechpartner*innen sind.
Gesetzliche Krankenversicherung
Sie können direkt einen Termin für ein Erstgespräch bei uns vereinbaren. Eine Überweisung durch einen Arzt ist hierfür nicht notwendig. Bitte denken Sie daran, Ihre Krankenkassenkarte zum Gespräch mitzubringen. Alles Weitere werden wir dann gemeinsam in den Sitzungen besprechen.
Kostenübernahme in der privaten Krankenversicherung
Psychotherapie ist in der Regel eine Leistung, für die Private Krankenversicherungen in der Regel zumindest anteilig die Kosten übernehmen. Um zu erfahren, in welchem Umfang Kosten erstattet werden, setzen Sie sich bitte vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung in Verbindung und klären die Konditionen Ihres Versicherungsvertrags. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, welche Leistungen von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen werden, sollten Sie im Vorfeld folgende Fragen mit Ihrer privaten Krankenkasse klären:
Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zur Kostenübernahme und Beantragung der Psychotherapie.
Unser Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese finden Sie bei Bedarf als Download bei der Bundespsychotherapeutenkammer (www.bptk.de). Die Kosten differieren je nach Komplexität, Zeitaufwand und Schwierigkeit bei der Ausführung der Therapie zwischen 131,16 Euro (3,0-facher Steigerungssatz) und 153,00 Euro (3,5-facher Steigerungssatz). Die Rechnung wird am Ende des Quartals (auf Wunsch auch am Ende des Monats) an Sie persönlich verschickt. Die weitere Abrechnung findet anschließend zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung statt.
Beihilfe
Die Kostenübernahme der Psychotherapie durch die Beihilfe ist in der Regel problemlos möglich. Es kann sein, dass Gebühren nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig erstattet werden. Informieren Sie sich dazu bitte vorab bei Ihrer Krankenversicherung.
Selbstzahlende
Sie können die Kosten Ihrer Behandlung selbstverständlich selbst übernehmen. Das hat den Vorteil, dass Ihrer Krankenkasse keinerlei Information darüber zukommt, dass Sie Psychotherapie in Anspruch nehmen oder welche Diagnosen gestellt werden. Außerdem entfallen mögliche Formalitäten und Wartezeiten durch die Antragstellung. Die Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Coaching und Beratung
Da es sich bei Coaching und Beratung nicht um Heilbehandlungen handelt, werden die Kosten auch nicht durch private oder gesetzliche Krankenkassen übernommen. Coaching oder Beratung richtet sich an Menschen ohne psychische Erkrankungen, die sich Unterstützung in einem bestimmten Lebensbereich wünschen (z. B. Ausbau von hilfreichen Fertigkeiten für den Berufsalltag, Verbesserung der Beziehungskompetenz usw.). Für eine 50-Minütige Einzelsitzung berechnen wir in der Regel 150,00 €.