Ablauf
Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen und wir bemühen uns, Sie zeitnah zurückzurufen bzw. Ihnen per Mail zu antworten. Wir bitten um Verständnis, dass uns das nicht immer gelingt.
Wenn Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren wollen, melden Sie sich am besten telefonisch während unserer Sprechzeiten bei uns. Diese können Sie den Kontaktdaten unten auf der Startseite entnehmen. Sollten Sie uns während der Telefonsprechzeiten nicht erreicht haben, werden wir Sie zurückrufen. Sie können uns auch eine Email schreiben. Bitte geben Sie immer eine Rückrufnummer an.
Sofern Kapazitäten verfügbar sind, können wir im telefonischen Vorgespräch einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Ziel des Erstgesprächs ist ein gegenseitiges Kennenlernen sowie eine erste diagnostische Einschätzung. Vor dem eigentlichen Beginn der Psychotherapie finden weitere Vorgespräche (probatorische Sitzungen) statt, in denen geklärt werden soll, ob eine Psychotherapie sinnvoll und erfolgsversprechend erscheint.
Wir können sowohl mit gesetzlichen als auch mit privaten Krankenkassen abrechnen. Sofern Sie gesetzlich versichert sind, werden die Kosten in der Regel vollständig übernommen. Das Vorgehen für privat Versicherte ist unten beschrieben. In jedem Fall stehen Ihnen vor bzw. bei Beginn einer Psychotherapie die sogenannten probatorischen Sitzungen zu, die sowohl für eine erste diagnostische Einschätzung gedacht sind als auch, um herauszufinden, ob wir für Ihr Anliegen die richtigen Ansprechpartner*innen sind.
Gesetzliche Krankenversicherung
Sie können direkt einen Termin für ein Erstgespräch bei uns vereinbaren. Eine Überweisung durch eine/n Ärzt*in ist hierfür nicht notwendig. Bitte denken Sie daran, Ihre Krankenkassenkarte zum Gespräch mitzubringen. Alles Weitere werden wir dann gemeinsam in den Sitzungen besprechen.
Kostenübernahme in der privaten Krankenversicherung
Psychotherapie ist eine Leistung, für die Private Krankenversicherungen in der Regel zumindest anteilig die Kosten übernehmen. Um zu erfahren, in welchem Umfang Kosten erstattet werden, setzen Sie sich bitte vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung in Verbindung und klären die Konditionen Ihres Versicherungsvertrags. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, welche Leistungen von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen werden, sollten Sie im Vorfeld folgende Fragen mit Ihrer privaten Krankenkasse klären:
- Ist die Psychotherapie bei einem bzw. einer approbierten psychologischen Psychotherapeut*in im Leistungsumfang Ihres Vertrages enthalten?
- Gibt es Einschränkungen bei der Erstattung?
- Werden probatorische Sitzungen erstattet?
- Ist ein Bericht an einen Gutachter notwendig und übernimmt Ihre Versicherung die Kosten hierfür?
Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zur Kostenübernahme und Beantragung der Psychotherapie.
Unser Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese finden Sie bei Bedarf als Download bei der Bundespsychotherapeutenkammer (www.bptk.de). Die Kosten differieren je nach Komplexität, Zeitaufwand und Schwierigkeit bei der Ausführung der Therapie zwischen 131,16 Euro (3,0-facher Steigerungssatz) und 153,00 Euro (3,5-facher Steigerungssatz). Die Rechnung wird am Ende des Quartals (auf Wunsch auch am Ende des Monats) an Sie persönlich verschickt bzw. Ihnen in der Sitzung ausgehändigt. Die weitere Abrechnung findet anschließend zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung statt.
Beihilfe
Die Kostenübernahme der Psychotherapie durch die Beihilfe ist in der Regel problemlos möglich. Es kann sein, dass Gebühren nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig erstattet werden. Informieren Sie sich dazu bitte vorab bei Ihrer Krankenversicherung.
Selbstzahlende
Sie können die Kosten Ihrer Behandlung selbstverständlich selbst übernehmen. Das hat den Vorteil, dass Ihrer Krankenkasse keinerlei Information darüber zukommt, dass Sie Psychotherapie in Anspruch nehmen oder welche Diagnosen gestellt werden. Außerdem entfallen mögliche Formalitäten und Wartezeiten durch die Antragstellung. Die Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen in der Regel 131,16 € pro Sitzung.
Coaching und Beratung
Leider können wir Ihnen kein Coaching mehr anbieten, da wir die Kapazitäten für die Behandlung von Patient*innen mit psychischen Erkrankungen benötigen. Da Coaching eine Leistung ist, die weder von den gesetzlichen noch den privaten Krankenkassen bezahlt wird, können Sie sich selbständig an Privatpraxen oder andere Coaches wenden. Die Kosten dafür müssen Sie in der Regel selbst trage. Beachten Sie bitte, dass Begriffe wie "Coaching" oder "Coach" nicht geschützt sind, grundsätzlich also jede/r ohne entsprechende Qualifikation Coaching geben darf.